Das Presbyterium stellt sich vor:

Klaus Bratengeyer

Flurstraße 7

48301 Nottuln

Tel: 02502 7474

Mobil: 0163 7485323

E-Mail: klaus_bratengeyer@web.de

Vorsitzender

 

Rudolf Bergmann

Pastor-Hoffmann-Str. 4

48301 Nottuln

Tel: 02502 8159

E-Mail: rudolf.bergmann59@gmail.com

 

 

Claudia Essmann

Schulze-Frenkings-Hof 31

48301 Nottuln-Appelhülsen

Tel: 02509 1266

E-Mail: claudiaessmann@gmx.de

Finanzkirchmeisterin

 

 

Gaby Gers

Weseler Str. 50

48301 Nottuln-Appelhülsen

Tel: 02509 

E-Mail: gaby.gers@freenet.de

Diakonie

 

 

Karin Lechky-Deilmann

Münsterstr. 63

48301 Nottuln-Appelhülsen

Tel: 02509 8001

E-Mail: karin_deilmann@web.de

Baukirchmeisterin, Delegierte der Kreissynode und KiTa-Trägerverband

 

 

Christina Saatkamp

Carl-Diem-Ring 55

48301 Nottuln

Tel: 02502 7495

E-Mail: christina.saatkamp@web.de

 

 

Mareike Sievers

Lerchenhain 86

48301 Nottuln

Tel: 02502 8607

E-Mail: mareikesievers@hotmail.com

Kinder- und Jugendarbeit

 

 

Markus Wrobel

Grauten Ihl 30

48301 Nottuln

Tel: 0172 1800737

E-Mail: markus_wrobel@gmx.de

Social Media, Churchdesk

 

 

 

Regine Vogtmann

Dülmener Str. 24

48301 Nottuln

Tel: 02502 223110

E-Mail: regine.vogtmann@ekvw.de

Pfarrerin, stv. Vorsitzende, Delegierte der Kreissynode

 

Der Gemeindebeirat stellt sich vor:

N.N.

 

48301 Nottuln-Appelhülsen

Tel: 0250

E-Mail:

Vorsitzende Gemeindebeirat Appelhülsen

 

Christa Wirostek

Nachtigallengrund 37

48301 Nottuln

Tel: 02502 8607

E-Mail: christa.wirostek@ekvw.de

Vorsitzende Gemeindebeirat Nottuln

Gemeindebeirat

Info

Keine Angst, unsere Gemeindebeiratssitzungen sind nie so "langweilend", wie man vielleicht nach den (bestimmt wichtigen Richtlinien) in der Kirchenordnung glauben mag. Wir beginnen unsere 3 bis 4 Sitzungen pro Jahr immer mit einer kleinen Besinnung (z.B. Lesen eines Bibeltextes), um dann die Tagesordnung in lockerer, froher Runde anzugehen. Trotz mancher unterschiedlicher Meinung zu den verschiedenen Themen ist doch immer ein starker Wille zum guten, verträglichen Miteinander zu spüren. Es macht Spaß in so einer Runde die Geschicke unserer doch stark wachsenden Diasporagemeinde mitzuerleben und ein Stück weit auch mitgestalten zu können. Gerade diese warme Herzlichkeit bestärkt unseren Willen, eine Insel in unserer manchmal sehr kalten Gesellschaft zu sein und hier die Kraft zu tanken, die man braucht um in der "Beliebigkeitsgesellschaft" das Wort Gottes offensiv zu vertreten.

 

Aufgaben des Presbyteriums und des Gemeindebeirats

Was macht ein Presbyterium?

 

Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben (Auswahl):

 

  •   es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden,
  •   es wirkt bei der Pfarrwahl mit,
  •   es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich,
  •   es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl,
  •   es legt die Zahl der Gottesdienst und deren Zeiten fest,
  •   es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang,
  •   es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten,
  •   es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte,
  •   es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen,
  •   es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
  •   es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen,
  •   es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie,
  •   es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus,
  •   es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  •   es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde,
  •   es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.

 

Was macht ein Gemeindebeirat?

 

Gemäß Artikel 75 Abs. 1 der Kirchenordnung soll das Presbyterium zur Unterstützung seiner Arbeit für die Dauer seiner Amtszeit einen Gemeindebeirat berufen. Das Presbyterium ist dazu verpflichtet, wenn nicht in der Gemeinde beratende Ausschüsse für besondere Aufgaben nach Artikel 76 der Kirchenordnung3 gebildet sind oder wenn nicht die Arbeit der Gemeinde nach Gemeindebezirken und Fachbereichen gemäß Artikel 77 der Kirchenordnung gegliedert ist.

 

Der Gemeindebeirat soll bei der Planung und Koordinierung der Gemeindearbeit, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen sowie bei der Beratung von Einzelfragen der Gemeindearbeit mitwirken. 2 Der Gemeindebeirat kann zur Wahrnehmung dieser Aufgaben über alle Fragen beraten, die das Leben der Gemeinde berühren.

 

  •   Der Beirat kann dem Presbyterium Vorschläge für die Gestaltung der Gemeindearbeit machen.
  •   Das Presbyterium soll den Gemeindebeirat über wichtige Vorgänge in der Gemeinde unterrichten.
  •   Es kann dem Gemeindebeirat Fragen der Gemeindearbeit zur Beratung und Stellungnahme vorlegen.
  •   Es soll dem Vorsitzenden oder einem beauftragten Mitglied des Gemeindebeirates Gelegenheit geben, die Vorschläge des                Gemeindebeirates im Presbyterium vorzutragen.

 

Quelle: Evangelisch in Westfalen